Warum diese Regelung wichtig ist Wir schätzen die Zeit unserer Kundinnen und Kunden – und ebenso unsere eigene. Jeder Termin wird fest für Sie eingeplant, um Ihnen die bestmögliche Behandlung zu bieten. Kurzfristige Absagen oder Nichterscheinen bedeuten für uns, dass wertvolle Zeit ungenutzt bleibt und oft nicht mehr kurzfristig an andere Kundinnen oder Kunden vergeben werden kann. Die in unseren AGB festgelegten Regelungen helfen uns, verlässlich zu planen und allen Kunden einen geregelten Ablauf und bestmöglichen Service zu gewährleisten.
§ 4 Terminabsagen und Verspätungen durch den Kunden Terminabsagen
Termine sind – unabhängig vom Grund – spätestens einen Werktag vor dem vereinbarten Termin abzusagen. Erfolgt keine fristgerechte Absage, gilt Folgendes: Erfolgt die Absage weniger als 24 Stunden vorher, fällt eine Ausfallgebühr in Höhe von 50 % des Behandlungspreises an.
Erscheint der Kunde nicht zum vereinbarten Termin und sagt diesen auch nicht mindestens 24 Stunden vorher ab, wird der volle Behandlungspreis gemäß § 615 BGB in Rechnung gestellt. Ein Anspruch auf Ersatzleistung besteht in diesem Fall nicht.
a) Bei Absagen innerhalb von 24 Stunden vor dem vereinbarten Behandlungstermin ist eine Ausfallgebühr in Höhe von 50 % des Behandlungspreises zu zahlen.
b) Erscheint der Kunde nicht zum vereinbarten Termin und sagt diesen nicht mindestens 24 Stunden vorher ab, wird der volle Behandlungspreis gemäß § 615 BGB in Rechnung gestellt. Ein Anspruch auf Ersatzleistung besteht in diesem Fall nicht.
Verspätetes Erscheinen
Die Behandlung beginnt mit dem Eintreffen der Kundin/des Kunden in der Kabine. Bei verspätetem Erscheinen besteht der Anspruch auf die Behandlung nur während der ursprünglich vereinbarten Behandlungsdauer.
Sollte die Behandlung aufgrund eines nachfolgenden Termins pünktlich beendet werden müssen, sind wir berechtigt, die volle Behandlungszeit zu berechnen.